DHSG
06.06.2015Ι Griechische Steuernummer

dhsg logoneu

Ausländische Immobilieneigentümmer mit Wohnsitz ausserhalb von Griechenland und Auslandgriechen,

sind auf aufgrund neu eingeführter gesetzlicher Regelung (gr. Verwaltungsrichtlinie ΠΟΛ 1177/14.07.2014 und Gesetz 4174/2013) , verpflichtet sich  in Griechenland steuerlich erfassen zu lassen. Zuständiges Finanzamt ist das „Finanzamt für Auslandsgriechen und Ausländische Staatsangehörige mit Sitz im Ausland“, in Athen ( Metsovou 4, 10682 Athen , Tel.: 0030210 8204607) . Der Nachweis des steuerlichen Wohnsitzes im Ausland wird erbracht durch eine sogenannte „Bescheinigung der Steuer-Identifikationsnummer und des Wohnsitzes“ oder durch eine übersetze Kopie des letzen Steuerbescheides. Nach griechischem Recht liegt der Steuerliche Wohnsitz einer Person dort, wo die Person eine Wohnung  und ihren Lebensmittelpunkt hat ( d.h. dort wo sie mehr als 180 Tage pro Jahr verbringt).